Die Kirche und die Radiästhesie (das Pendeln und Rutengehen) haben seit Jahrhunderten ein gespanntes Verhältnis. Viele Priester, Mönche und Ordensfrauen pflegten die Radiästhesie und aus den Reihen des Klerus ist eine ganze Reihe hervorragender Radiästheten hervorgegangen:
Die vom Jesuiten Athanasius Kircher 1665 herausgegebene Schrift "Magnes sive de arte magnetica" beschrieb geradezu eine Anleitung zum Rutengehen.
Der Priester R.P.P. Bernhardus, selbst Rutengänger, verfasste das Werk „Eine wahre und kurze Beschreibung der Wünschelrute" (Vera atque brevis discriptio virgula Mercuralis...) und setzte sich darin stark für die Radiästhesie ein.
Der schweizer Abt und Priester Alexis Mermet (1866-1937) wurde bereits in früher Jugend von seinen Eltern und Großeltern in der Handhabung der Wünschelrute unterwiesen. Mermet entdeckte mehrere Mineralquellen, Erzadern, aber auch tote und lebendige vermisste Personen mittels Radiästhesie. In vielen Blindstudien hat er sein Können unter Beweis gestellt.
Das Kloster Sankt Ottilien am Ammersee hat gleich mehrere klerikale Radiästheten hervorgebracht:
Pater Cyrillus Wehrmeister ( 1869 – 1943) unterrichtete in Sankt Ottilien Mathematik und Stenografie. Daneben verfasste er aufklärende Schriften zur Parapsychologie. Pater Wehrmeister entwickelte u.a. ein Entstörgerät (den „Wehrmeister-Apparat").
Sein Schüler, Pater Frumentius Renner (1908 - 2000), kam über einen persönlichen Leidensweg zur Radiästhesie. 1961 erschien sein Kompendium im Herold-Verlag „Raumakustik und Erdkraftfeld". In diesem Werk beschreibt er ebenfalls Versuche der Entstörung von Wasseradern und geologischen Verwerfungen in Sankt Ottilien.
2009 schrieben die online-Nachrichten von kirche-und-leben.de über die Hiltruper Missionsschwester Euphemia. Sie hatte während ihrer vierzigjährigen Missionszeit in der Südsee mittels ihres Pendels mehrere Wasserquellen gefunden und erschlossen.
Auf der anderen Seite ist bis heute der Widerstand der Kirche gegen die Radiästhesie groß.
Schon Martin Luther sah im Rutengehen einen Verstoß gegen das erste Gebot. Für ihn entsprach der Umgang mit der Wünschelrute einem Götzendienst.
1659 verdammte der Jesuitenpater Schott (»Magiae universalis naturae et artis«) die Wünschelrute und bezeichnete sie als „Teufelswerk". Interessanterweise änderte er später seine Meinung, nachdem er beobachtet hatte, dass die Rute auch von Mönchen benutzt wurde.
1701 wurde der Gebrauch der Rute durch ein erstes päpstliches Dekret verboten.
Theophil Albinus Traktat „Das entlarvte Idolum" von 1704 zeigt den Rutengänger in einem Stich als Teufel (Abbildung). Spannend freilich, dass im Hintergrund Kleriker sehr wohl mit der Rute zu sehen sind...
Am 26.März 1942 verbot ein erneutes Dekret zumindest den Klerikern, den Umgang mit der Rute (Heiliges Offizium Clericis prohibetur consultatio radiaesthesiae). Das Dekret setzt die Radiästhesie der Wahrsagerei gleich.
„Excellentissimis nempe locorum Ordinariis et Religiosorum Superioribus mandat, ut suis clericis et religiosis districta ratione prohibeant quominus ad illas Radiaesthesiae scrutationes unquam procedant, quae supradictas consultationes respiciant."
Den Laien gegenüber, also den Nichtklerikern, bemühte sich die Kirche dagegen um ein gewisses Maß an Toleranz. Vorwiegend auch deshalb, weil gerade für die Brunnensuche die Radiästhesie im ländlichen Raum nicht wegzudenken war. So schrieb Erzbischof DDr. Karl Berg im Vorwort zu Käthe Bachlers Buch „Der gute Platz": „Wenn aber ein Christ ganz dem Willen Gottes tun will, sich bei der radiästethetischen Arbeit durch das Gebet schützt, wenn er diese Instrumente also nur im natürlichen Bereich - für Werke der Liebe -, z. B. zur Brunnensuche oder zur Wohnungsuntersuchung, verwendet, so ist diese Arbeit auch von der Kirche gutgeheißen."
Insofern gibt es keine allgemein verbindliche kirchliche Stellungnahme zur Radiästhesie. Vielmehr kann man aus Sicht der Kirche die Radiästhesie in zwei Sparten unterteilen:
Als verbotene Erkenntnisgewinnung, als „ars noetica" im Sinne des Thomas von Aquin, gilt die Radiästhesie in ihrer Anwendung „in magischer, wahrsagerischer und okkulter Weise". Dazu zählt die Suche nach verschwundenen Personen und verborgenen Objekten, sowie zur Voraussage von Ereignissen. Erlaubt ist die Radiästhesie dem Laien für die Brunnensuche und Bergwerksprospektion.
Die „Freie katholische Enzyklopädie" kathpedia.com schreibt auch aktuell noch: „In Klöstern, wo gependelt wird, gibt es geistliche Zerrüttung, das geistliche Leben trocknet aus." Ein „Strahlengefängnis sperrt Menschen ein, sie können nicht mehr in der Freiheit der Gotteskinder leben – Gebet macht von Strahlenfühligkeit frei."
Trotz aller relativierenden Worte erscheint die Radiästhesie hier weiterhin als Teufelswerk.
Basisausbildung Physikalische Radiästhesie
Abbildung aus Theophil Albinus „Das entlarvte Idolum" (1704. gemeinfrei; Bearbeitung/Colorierung Leif Brönnle)
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